Nutzungsbedingungen für das Leihen der mobilen Fasssauna
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingung regelt die Ausleihe und Nutzung der mobilen Fasssauna, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird. Mit der Entgegennahme der mobilen Fasssauna erklärt sich der Mieter mit diesen Bedingungen einverstanden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Ausleihe der Fasssauna kommt erst mit der Bestätigung der Reservierung durch den Vermieter und der Zahlung des Mietpreises zustande.
3. Mietdauer
Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgehalten und beginnt mit der Übergabe der Fasssauna und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.
4. Übergabe und Rückgabe
Die Fasssauna wird zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort übergeben. Die Fasssauna wird in einem ordnungsgemäßen, funktionsfähigen Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, die mobile Fasssauna in einem ordnungsgemäßen Zustand und besenrein zurückzugeben. Eventuelle Schäden, Diebstähle oder Vandalismus müssen sofort dem Vermieter gemeldet werden, um mögliche weitere Schäden zu verhindern.
5. Aufbau und Inbetriebnahme
Die Fasssauna muss an einem geeigneten, ebenen und ausreichend tragfähigen Standort aufgestellt werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch volljährige Personen erfolgen, die in der Handhabung der Sauna unterwiesen sind.
6. Nutzung
Die Fasssauna darf nur gemäß ihrer Bestimmung genutzt werden. Übermäßige Feuchtigkeit, unsachgemäße Handhabung oder die Nutzung für ungeeignete Zwecke ist untersagt. Reisig jeder Art ist in der Sauna verboten! Alkoholische sowie süße Getränke dürfen in der Sauna nicht verzehrt werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Nutzer die Sauna gesundheitsbewusst und verantwortungsvoll verwenden. Es ist zwingend erforderlich, die Sauna ausschließlich mit Handtüchern zu betreten, um zu verhindern, dass Schweiß auf das Holz gelangt. Zudem darf ausschließlich Holz aus Fichte, Esche, Kiefer, Buche oder Eiche verwendet werden. Das verwendete Holz darf keine Nägel enthalten! Der eigene Aufguss darf nur nach vorheriger Absprache verwendet werden. Nach dem letzten Saunagang sollte die mittlere Glastür offen gelassen werden, und falls es nicht regnet, ist die Sauna durch das Öffnen aller Türen ausreichend zu lüften. Am Ende der Nutzung ist die Sauna wieder mit dem Schloss zu verriegeln, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren. Bei unsachgemäßer Nutzung und daraus resultierenden Schäden haftet der Mieter.
7. Pflege und Reinigung
Die Fasssauna ist sauber zu halten und von groben Verschmutzungen zu befreien. Die Asche- und Holzkohlebehälter sind nach jedem Gebrauch zu entleeren. Beschädigungen, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Pflege entstehen, gehen zulasten des Mieters und können mit der Kaution verrechnet werden.
8. Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an der Fasssauna entstehen, es sei denn, diese sind auf gewöhnliche Abnutzung zurückzuführen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die bei der Nutzung der Sauna entstehen. Der Mieter ist für die Sicherheit der Benutzer verantwortlich und hat sicherzustellen, dass die Sauna vorschriftsgemäß genutzt wird. Im Falle von Straftaten wie Diebstahl oder Vandalismus ist der Mieter auch dafür verantwortlich, die Polizei zu verständigen und gegebenenfalls eine Anzeige zu erstatten.
9. Preise, Zahlung und Kaution
Der Mietpreis und die Nebenkosten werden im Voraus vereinbart und sind bei Übergabe der Fasssauna zu zahlen. Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn die Rückgabe der Fasssauna verspätet erfolgt oder Schäden an der Fasssauna sowie dem dazugehörigen Anhänger festgestellt werden. Im Falle von Beschädigungen, Verlusten oder starker Verschmutzung behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Die Kaution kann in bar oder mit PayPal gezahlt werden.
10. Sicherheitsvorschriften
Kinder dürfen die Sauna nur unter Aufsicht eines Erwachsenen betreten. Das Betreten der Sauna unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strengstens untersagt. Personen mit gesundheitlichen Beschwerden sollten von der Nutzung der Sauna absehen. Bei Anzeichen von Schwindel, Übelkeit oder Unwohlsein ist die Sauna sofort zu verlassen. Bei Verwendung des Ofens sind die Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien und die richtige Bedienung des Ofens zu beachten. Die Sauna darf eine Raumtemperatur von 100 °c nicht überschreiten! Sollte dies eintreten, sind sofort alle Türen zu öffnen, um ein Abkühlen zu ermöglichen. Während des Betriebs darf die Sauna aufgrund der Brandgefahr niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
11. Stornierung
Eine Stornierung der Reservierung ist bis zu 3 Tage vor Beginn der Mietdauer möglich.
12. Datenschutz
Die im Rahmen der Ausleihe erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, rechtliche Verpflichtungen erfordern dies.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
14. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand Lübbecke.